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   OLG Celle, 08.02.2018 - 6 W 19/18   

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https://dejure.org/2018,2643
OLG Celle, 08.02.2018 - 6 W 19/18 (https://dejure.org/2018,2643)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.02.2018 - 6 W 19/18 (https://dejure.org/2018,2643)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - 6 W 19/18 (https://dejure.org/2018,2643)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Stundensatzes für die Tätigkeit des Nachlasspflegers; Anforderungen an die Begründung der Festsetzung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Stundensatzes für die Tätigkeit des Nachlasspflegers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Amtsgericht muss Vergütung eines Nachlasspflegers neu festsetzen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Prüfungs- und Begründungsumfang des Nachlassgerichts bei der Festsetzung der Höhe ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    AG Hannover muss Vergütung eines Nachlasspflegers neu festsetzen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vergütung eines Nachlasspflegers bestimmt sich nach tatsächlich geleistetem Aufwand - Amtsgericht muss Vergütung eines Nachlasspflegers neu festsetzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 963
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.02.1988 - 1 StR 466/87

    Richterliche Tätigkeit - Rechtspfleger - Nachlaßsachen - Vergütung

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2018 - 6 W 19/18
    Die besondere vermögensrechtliche Fürsorgepflicht des Nachlassgerichts gegenüber dem Erben endet nicht mit der Bestellung eines Nachlasspflegers (s. a. BGH, 1 StR 466/87, Urteil vom 25. Februar 1988, zit. nach juris).
  • OLG Celle, 29.11.2017 - 6 W 190/17

    Anforderungen an die Begründung der Festsetzung der Nachlasspfleger Vergütung

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2018 - 6 W 19/18
    Zu den Voraussetzungen einer Aufhebung und Zurückverweisung wird im Übrigen auf den Senatsbeschluss vom 29. November 2017 in 6 W 190/17 verwiesen (zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Frankfurt, 01.12.1992 - 20 W 417/92

    Anfechtung eines Testaments wegen Testierunfähigkeit; Vergütung des

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2018 - 6 W 19/18
    Die Aufhebung erfolgt aber nicht rückwirkend, sondern nur mit Wirkung ex nunc (vgl. OLG Jena, 6 W 541/12, Beschluss vom 22. Mai 2013, zit. nach juris; Bahrenfuss-Rüntz, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 47 Rn. 7; s. a. OLG Frankfurt, 20 W 417/92, Beschluss vom 1. Dezember 1992, zit. nach juris).
  • BVerfG, 21.11.2002 - 1 BvR 2015/02

    Unzureichend begründete Rüge eines Verstoßes von ZPO § 522 Abs 2, 3 gegen den

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2018 - 6 W 19/18
    Von dieser einfachgesetzlichen Verpflichtung abgesehen sind angreifbare gerichtliche Entscheidungen auch von Verfassungs wegen immer zu begründen (Art. 20 Abs. 3 GG), wobei formelhafte Begründungen unzulässig sind (vgl. BVerfG, 1 BvR 2015/02, Beschluss vom 21. November 2002; OLG Hamm, 23 W 527/90, Beschluss vom 8. Oktober 1990, je zit. nach juris).
  • OLG Jena, 22.05.2013 - 6 W 541/12

    Keine rückwirkende Aufhebung der Nachlasspflegschaft

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2018 - 6 W 19/18
    Die Aufhebung erfolgt aber nicht rückwirkend, sondern nur mit Wirkung ex nunc (vgl. OLG Jena, 6 W 541/12, Beschluss vom 22. Mai 2013, zit. nach juris; Bahrenfuss-Rüntz, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 47 Rn. 7; s. a. OLG Frankfurt, 20 W 417/92, Beschluss vom 1. Dezember 1992, zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 08.10.1990 - 23 W 527/90
    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2018 - 6 W 19/18
    Von dieser einfachgesetzlichen Verpflichtung abgesehen sind angreifbare gerichtliche Entscheidungen auch von Verfassungs wegen immer zu begründen (Art. 20 Abs. 3 GG), wobei formelhafte Begründungen unzulässig sind (vgl. BVerfG, 1 BvR 2015/02, Beschluss vom 21. November 2002; OLG Hamm, 23 W 527/90, Beschluss vom 8. Oktober 1990, je zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2023 - 20 W 226/21

    Zur Nachlasspflegervergütung bei vermögendem Nachlass

    Mit dem Hinweis auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 08.02.2018 (Az. 6 W 19/18) richtet sich die Beschwerde u. a. gegen den angesetzten Stundensatz, da der Beteiligte zu 6 kein Rechtsanwalt sei.

    Mit dem Hinweis des Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligtenzu 2 auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 08.02.2018 (Az. 6 W 19/18, zitiert nach beck-online) - mit dem das genannte Oberlandesgericht einen Nichtabhilfebeschluss des dortigen Amtsgerichts aufgehoben und diesem Amtsgericht aufgegeben hat, über den Vergütungsantrag eines Nachlasspflegers unter Berücksichtigung seiner Rechtsauffassung erneut zu entscheiden und dabei erklärt hat, die dortige Nachlasspflegschaft sei jedenfalls nicht als schwierig, sondern eher als einfach einzuschätzen, sodass eine Vergütung von 75 Euro pro Stunde von vornherein ausscheide - hat dieser deutlich gemacht, dass er jedenfalls eine Vergütung von über 75 Euro pro Stunde auch für den Beteiligten zu 6 nicht für zulässig erachte.

    Soweit sich die Beschwerde wegen des Stundesatzes auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 08.02.2018 (a. a. O.) beruft, erfordert dies schon im Hinblick auf die vorliegend als schwierig einzuordnende Nachlasspflegschaft und den vom Senat hier konkret für angemessen erachteten Stundensatz in Höhe von 100, 00 Euro netto keine abweichende Entscheidung.

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2021 - 3 Wx 33/21

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Registergerichts; Erledigung der Hauptsache

    Die Aufhebung erfolgt aber nicht rückwirkend, sondern nur mit Wirkung ex nunc (OLG Celle, Beschluss vom 8. Febr. 2018, 6 W 19/18, BeckRS 2017, 141725).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2018 - 21 W 40/18

    Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft

    6 W 19/18, juris, Rn. 7).
  • LG Berlin, 11.10.2022 - 87 T 368/21

    Entlassung eines Betreuers und Betreuerwechsel

    Der Erfolg der Beschwerde führt daher nicht dazu, dass die weitere Beteiligte zu 1) ex tunc wieder als Betreuerin eingesetzt wird (vgl. für Nachlassverwalter/Nachlasspflegschaft: OLG Celle, Beschluss vom 08.02.2018 - 6 W 19/18, BeckRS 2017, 141725 Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.08.2016 - 3 Wx 38/16, BeckRS 2016, 18615, Rn. 17; OLG Jena, Beschluss vom 22.05.2013 - 6 W 541/12, bei juris, Rn. 9 und OLG Hamm, Beschluss vom 25.05.2010 - 15 Wx 28/10, BeckRS 2010, 19229 sowie für die Pflegschaft: OLG Koblenz, Beschluss vom 03.03.2017 - 11 WF 1214/16, BeckRS 2017, 104589, Rn. 7 und BayObLG, Beschluss vom 08.10.1987 - …
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